Heute schon den Mindestlohn geprüft? 2.0

von Michael Meßmer am
06. April 2022

Schon wieder Mindestlohn?! Das wird sich jetzt manch einer denken. JA, denn das Thema ist ein Dauerbrenner, was nicht nur die vielen Nachfragen von unseren Mandanten bestätigen. Die Zyklen der Anpassungen werden kürzer und die Steigerungsschritte größer. Gerade haben wir die nächste Stufe zum 01.01.2022 mit einer Erhöhung auf 9,82 € brutto pro Stunde genommen, so steht schon die nächste Erhöhung auf 10,45 € ab dem 01.07.2022 auf der Agenda. Hier erleben wir einen der größten Sprünge seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns.  

Doch wer denkt „Das war es dann für die nächste Zeit!“, hat die Rechnung ohne die aktuelle Bundesregierung gemacht. Hier wurde bereits im Koalitionsvertrag eine weitere Erhöhung auf 12,00 € brutto / Stunde festgelegt. Der daraus resultierende Gesetzentwurf ist bereits durch das Bundeskabinett verabschiedet worden. Somit haben wir zum 01. Oktober 2022 dann die dritte Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns. Erfahrungsgemäß arbeiten viele Arbeitnehmer gerade im Bereich der Minijobs und in Aushilfstätigkeiten sehr nah an der Mindestlohngrenze oder erfüllen diese gerade. Wenn noch dazu der Minijob mit den 450,00 € im Monatsdurchschnitt ausgefüllt ist, dann würde dies aktuell eine Reduktion der Stunden bedeuten und der Betrieb müsste unter Umständen zusätzliches Personal rekrutieren. 

Ein einfaches Rechenbeispiel hierzu: 

Aktueller Mindestlohn:  

450,00 €  :  9,82 € = 45,85 h : 4,35 (Monatswochendurchschnitt) = 10,53 Wochenstunden 

Mindestlohn ab 01.10.2022: 

450,00 €  :  12,00 € = 37,5 h : 4,35 (Monatswochendurchschnitt) = 8,62 Wochenstunden 

Die Rechnung zeigt deutlich, dass bei einer Orientierung am Mindestlohn ein Mitarbeiter pro Woche knapp 2 h weniger zur Verfügung stehen könnte. Um diesem Umstand entgegenzuwirken wurde eine gleichzeitige Erhöhung der Minijob-Entgeltgrenze auf 520,00 € beschlossen, ebenfalls zum 01. Oktober 2022. Damit ist zwar nicht mehr die aktuell mögliche Wochenstundenzahl möglich, aber doch ein deutlich erhöhter Wert als bei gleichbleibender Minijob-Entgeltgrenze. Rechnerisch sind dann rund 10 Wochenstunden möglich. 

Wie bereits in meinem ersten Blogbeitrag zu dem Thema Mindestlohn erwähnt, wird das Thema weiter kontrovers diskutiert. Aber wie schlagen wir uns denn im europäischen Vergleich? Ist die Diskussion angemessen? Meine Einschätzung: Eigentlich schlagen wir uns gut. Deutschland liegt aktuell (Stand Februar 2022) auf Platz 5 von 21 bewerteten Ländern. Über uns Frankreich, die Niederlande oder Spitzenreiter Luxemburg. Die rote Laterne geht aktuell an Bulgarien mit 2,00 € Mindestlohn. Betrachtet man den Mindestlohn jedoch in Bezug auf das mittlere Einkommen in Deutschland, liegen wir gerade mal bei ca. 60 % des aktuellen Mittelwerts (ausgehend von den zukünftigen 12,00 €). Wie es auch immer betrachtet wird – wichtig ist, dass du als Unternehmer den goldenen Mittelweg zwischen zufriedenen Mitarbeitern und wirtschaftlicher Machbarkeit für dich findest.  

Zum Abschluss noch ein letzter statistischer Wert: Laut einer Kununu Umfrage sagen 49 % der Arbeitnehmer in Deutschland, dass ihnen die Höhe des Gehalts wichtig ist und somit für ihre Zufriedenheit im Job einen sehr hohen Stellenwert hat. 

Wenn du mehr zu den aktuellen und bevorstehenden Veränderungen rund um den Mindestlohn wissen willst oder gerne Teil der Soll & Haben Familie werden möchtest, freuen wir uns über deine Kontaktaufnahme über unser Formular. 

Michael Meßmer

Hallo, schön, dass Du da bist. Ich bringe dich in regelmäßigen Abständen auf den neuesten Stand zu den wichtigen Kanzleithemen und zum Thema Lohnbuchhaltung. Ich freue mich, wenn du aus meinen Blogs wichtige Daten für deinen Alltag verwenden kannst. Dein Michi - Developer

Hallo, schön, dass Du da bist. Ich bringe dich in regelmäßigen Abständen auf den neuesten Stand zu den wichtigen Kanzleithemen und zum Thema Lohnbuchhaltung. Ich freue mich, wenn du aus meinen Blogs wichtige Daten für deinen Alltag verwenden kannst. Dein Michi – Developer